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Sozi­al­be­ra­tung

Der Sozi­al­dienst bie­tet Auf­klä­rung und Unter­stüt­zung für Reha­bi­li­tan­den und ihre Ange­hö­ri­gen zu ver­schie­de­nen The­men­be­rei­chen, wie bei­spiels­wei­se Ver­sor­gung nach der Ent­las­sung aus der Reha, Ren­te, Behin­de­rung und sozia­le Sicherung.

Die Bera­tung leis­tet “Hil­fe zur Selbst­hil­fe” und för­dert die Eigen­in­itia­ti­ve. Das heißt die Pati­en­ten ent­schei­den wei­ter­hin selbst über ihre Situa­ti­on, der Sozi­al­dienst infor­miert dazu über die ver­schie­de­nen Bera­tungs­the­men und unter­stützt ggf. bei der Orga­ni­sa­ti­on, der Bean­tra­gung oder einer erfor­der­li­chen Kontaktaufnahme.

Bera­tungs­an­ge­bo­te