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Antrags­stel­lung — Was muss ich beachten?

Was benö­ti­gen Sie für eine Reha und wel­che Hür­den sind zu nehmen?

Eine Reha bean­tra­gen ist oft ein sehr mühe­vol­les und lang­wie­ri­ges Unter­fan­gen. Die Wie­der­her­stel­lung Ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit wird meist in den Vor­der­grund gestellt und ist gesamt­volks­wirt­schaft­lich sicher­lich sehr wich­tig. Aber noch wich­ti­ger ist für Sie per­sön­lich die Wie­der­erlan­gung von Lebens­freu­de und Tatendrang.

Die Bean­tra­gung der Reha kann Ner­ven und Zeit kos­ten. Aber beden­ken Sie, Ihre Gesund­heit ist das wich­tigs­te Gut in Ihrem Leben. Gewin­nen Sie die­se zurück, folgt der Rest fast automatisch.

Wir wün­schen Ihnen viel Erfolg beim Antrag!

Der Reha-Antrag

Für die Bewil­li­gung einer Reha durch die Kos­ten­trä­ger müs­sen vor allem medi­zi­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Ein Antrag auf Reha­bi­li­ta­ti­on kann alle 4 Jah­re gestellt wer­den. Die nöti­gen Unter­la­gen erhal­ten Sie von Ihrem Kos­ten­trä­ger oder dem Sozi­al­dienst Ihres Akut­kran­ken­hau­ses bei einer Anschluss­heil­be­hand­lung. Im Rah­men der Antrags­stel­lung für eine Reha-Maß­nah­me wird Ihr behan­deln­der (Haus-) Arzt fol­gen­des beurteilen:

Der Kos­ten­trä­ger ent­schei­det aus­schließ­lich anhand der aktu­el­len Antrags­un­ter­la­gen. Daher ist eine prä­zi­se und ver­ständ­li­che Antrags­be­grün­dung wichtig:

Inner­halb von 3–6 Wochen erhal­ten Sie eine Ant­wort von Ihrem Kos­ten­trä­ger. Nach Vor­la­ge der schrift­li­chen Kos­ten­über­nah­me­er­klä­rung teilt die Reha-Ein­rich­tung den Ter­min mit.

Alle Kos­ten­trä­ger sind gesetz­lich dazu ver­pflich­tet zusam­men­zu­ar­bei­ten. Ist ein Kos­ten­trä­ger, bei dem der Antrag ein­ge­reicht wur­de, nicht zustän­dig, muss er den Antrag an den zustän­di­gen Kos­ten­trä­ger wei­ter­lei­ten und den Pati­en­ten hier­über informieren.

Soll­ten Sie eine Ableh­nung Ihrer Reha erhal­ten, kön­nen Sie inner­halb eines Monats Wider­spruch einlegen.

Wer hat Anspruch auf eine Medi­zi­ni­sche Rehabilitation?

Über­sicht für die Antragsstellung

Immer wie­der haben Betrof­fe­ne Schwie­rig­kei­ten, im Ver­fah­rens­dschun­gel bei der Antrag­stel­lung einer Reha­bi­li­ta­ti­ons- oder Vor­sor­ge­maß­nah­me den Über­blick zu behalten.

Oft­mals erge­ben sich vie­le Fra­gen wie:

Mit unse­rem Ablauf­sche­ma erhal­ten Sie einen ver­ständ­li­chen Über­blick zu den häu­figs­ten Reha­bi­li­ta­ti­ons- und Vor­sor­ge­maß­nah­men und Ihrem Wunsch- und Wahlrecht.