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Reha-Antrag

Was benö­ti­gen Sie für eine Reha und wel­che Hür­den sind zu nehmen?

Eine Reha bean­tra­gen ist oft ein sehr mühe­vol­les und lang­wie­ri­ges Unter­fan­gen. Die Wie­der­her­stel­lung Ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit wird meist in den Vor­der­grund gestellt und ist gesamt­volks­wirt­schaft­lich sicher­lich sehr wich­tig. Aber noch wich­ti­ger ist für Sie per­sön­lich die Wie­der­erlan­gung von Lebens­freu­de und Tatendrang.

Die Bean­tra­gung der Reha kann Ner­ven und Zeit kos­ten. Aber beden­ken Sie, Ihre Gesund­heit ist das wich­tigs­te Gut in Ihrem Leben. Gewin­nen Sie die­se zurück, folgt der Rest fast automatisch.

Wir wün­schen Ihnen viel Erfolg beim Antrag!

Der Reha-Antrag

Für die Bewil­li­gung einer Reha durch die Kos­ten­trä­ger müs­sen vor allem medi­zi­ni­sche Vor­aus­set­zun­gen erfüllt wer­den. Ein Antrag auf Reha­bi­li­ta­ti­on kann alle 4 Jah­re gestellt wer­den. Die nöti­gen Unter­la­gen erhal­ten Sie von Ihrem Kos­ten­trä­ger oder dem Sozi­al­dienst Ihres Akut­kran­ken­hau­ses bei einer Anschluss­heil­be­hand­lung. Im Rah­men der Antrags­stel­lung für eine Reha-Maß­nah­me wird Ihr behan­deln­der (Haus-) Arzt fol­gen­des beurteilen:

  • Ihre Reha­bi­li­ta­ti­ons­be­dürf­tig­keit
  • Ihre Reha­bi­li­ta­ti­ons­fä­hig­keit
  • die posi­ti­ve Rehabilitationsprognose

Der Kos­ten­trä­ger ent­schei­det aus­schließ­lich anhand der aktu­el­len Antrags­un­ter­la­gen. Daher ist eine prä­zi­se und ver­ständ­li­che Antrags­be­grün­dung wichtig:

  • Auf­zäh­lung aller behand­lungs­wür­di­gen Dia­gno­sen in der Rei­hen­fol­ge „wich­tigs­te zuerst“ 
  • Anga­be zusätz­li­cher spe­zi­el­ler Behandlungsnotwendigkeiten
  • Nen­nung ange­streb­ter Reha-Ziele
  • Auf­füh­rung einer Wunschklinik

Inner­halb von 3–6 Wochen erhal­ten Sie eine Ant­wort von Ihrem Kos­ten­trä­ger. Nach Vor­la­ge der
schrift­li­chen Kos­ten­über­nah­me­er­klä­rung teilt die Reha-Ein­rich­tung den Ter­min mit.

Alle Kos­ten­trä­ger sind gesetz­lich dazu ver­pflich­tet zusam­men­zu­ar­bei­ten. Ist ein Kos­ten­trä­ger, bei dem der Antrag ein­ge­reicht wur­de,  nicht zustän­dig, muss er den Antrag an den zustän­di­gen Kos­ten­trä­ger wei­ter­lei­ten und den Pati­en­ten hier­über informieren.

Soll­ten Sie eine Ableh­nung Ihrer Reha erhal­ten, kön­nen Sie inner­halb eines Monats Wider­spruch einlegen.

Wer hat Anspruch auf eine Medi­zi­ni­sche Rehabilitation?

        Alle Arbei­ter und Ange­stell­ten sowie Arbeits­lo­se, die eine bestimm­te Zeit ren­ten­ver­si­chert waren bzw. noch sind

        Mit­glie­der einer gesetz­li­chen Krankenkasse

        Nicht­er­werbs­tä­ti­ge Haus­frau­en, Rent­ner und Kin­der, soweit sie selbst oder über einen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen kran­ken­ver­si­chert sind

        Beam­te oder Ange­stell­te im öffent­li­chen Dienst

        Landwirte

        Kriegs­be­schä­dig­te und Versorgungsberechtigte

        Sozialhilfeempfänger

        Arbeitslose