
Reha-Antrag
Was benötigen Sie für eine Reha und welche Hürden sind zu nehmen?
Eine Reha beantragen ist oft ein sehr mühevolles und langwieriges Unterfangen. Die Wiederherstellung Ihrer Leistungsfähigkeit wird meist in den Vordergrund gestellt und ist gesamtvolkswirtschaftlich sicherlich sehr wichtig. Aber noch wichtiger ist für Sie persönlich die Wiedererlangung von Lebensfreude und Tatendrang.
Die Beantragung der Reha kann Nerven und Zeit kosten. Aber bedenken Sie, Ihre Gesundheit ist das wichtigste Gut in Ihrem Leben. Gewinnen Sie diese zurück, folgt der Rest fast automatisch.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Antrag!
Der Reha-Antrag
Für die Bewilligung einer Reha durch die Kostenträger müssen vor allem medizinische Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Antrag auf Rehabilitation kann alle 4 Jahre gestellt werden. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Kostenträger oder dem Sozialdienst Ihres Akutkrankenhauses bei einer Anschlussheilbehandlung. Im Rahmen der Antragsstellung für eine Reha-Maßnahme wird Ihr behandelnder (Haus-) Arzt folgendes beurteilen:
- Ihre Rehabilitationsbedürftigkeit
- Ihre Rehabilitationsfähigkeit
- die positive Rehabilitationsprognose
Der Kostenträger entscheidet ausschließlich anhand der aktuellen Antragsunterlagen. Daher ist eine präzise und verständliche Antragsbegründung wichtig:
- Aufzählung aller behandlungswürdigen Diagnosen in der Reihenfolge „wichtigste zuerst“
- Angabe zusätzlicher spezieller Behandlungsnotwendigkeiten
- Nennung angestrebter Reha-Ziele
- Aufführung einer Wunschklinik
Innerhalb von 3–6 Wochen erhalten Sie eine Antwort von Ihrem Kostenträger. Nach Vorlage der
schriftlichen Kostenübernahmeerklärung teilt die Reha-Einrichtung den Termin mit.
Alle Kostenträger sind gesetzlich dazu verpflichtet zusammenzuarbeiten. Ist ein Kostenträger, bei dem der Antrag eingereicht wurde, nicht zuständig, muss er den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterleiten und den Patienten hierüber informieren.
Sollten Sie eine Ablehnung Ihrer Reha erhalten, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wer hat Anspruch auf eine Medizinische Rehabilitation?
● Alle Arbeiter und Angestellten sowie Arbeitslose, die eine bestimmte Zeit rentenversichert waren bzw. noch sind
● Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse
● Nichterwerbstätige Hausfrauen, Rentner und Kinder, soweit sie selbst oder über einen Familienangehörigen krankenversichert sind
● Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst
● Landwirte
● Kriegsbeschädigte und Versorgungsberechtigte
● Sozialhilfeempfänger
● Arbeitslose