Kriegs­op­fer­ver­sor­gung

Sie haben Fragen? 

Wir beant­wor­ten sie gerne! 

Kriegs­op­fer­ver­sor­gung

Bei im Zuge von z. B. beim Kriegs- oder Wehr­dienst erwor­be­nen Gesund­heits­schä­den kön­nen Leis­tun­gen zur medi­zi­ni­schen Reha­bi­li­ta­ti­on, zur Teil­ha­be am Arbeits­le­ben und zur Teil­ha­be am Leben in der Gemein­schaft erbracht wer­den. Die Sozia­le Ent­schä­di­gung umfasst die not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Bes­se­rung und Wie­der­her­stel­lung der Gesund­heit und Leis­tungs­fä­hig­keit sowie eine ange­mes­se­ne wirt­schaft­li­che Versorgung.

Die zustän­di­gen Behör­den der Kriegs­op­fer­ver­sor­gung sind die Lan­des­ver­sor­gungs­äm­ter und Ver­sor­gungs­äm­ter. Dazu gehö­ren auch die Inte­gra­ti­ons­äm­ter und Für­sor­ge­stel­len bzw. Hauptfürsorgestellen.

Bit­te wen­den sie sich dazu an Ihre zustän­di­ge Behörde.