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Kos­ten­über­nah­me

Sie kön­nen auf eige­ne Kos­ten zur Reha­bi­li­ta­ti­on fah­ren. Aber fast jeder hat einen Anspruch dar­auf, die Kos­ten für eine Reha­bi­li­ta­ti­on ganz oder teil­wei­se ersetzt zu bekommen.

Kos­ten­trä­ger

In der Regel wird der Antrag auf sta­tio­nä­re Reha­bi­li­ta­ti­on vom Pati­en­ten selbst beim zustän­di­gen Kos­ten­trä­ger ein­ge­reicht. Ein Antrag auf Anschluss­heil­be­hand­lung (AHB) wird meis­tens vom Sozi­al­dienst des behan­deln­den Kran­ken­hau­ses gestellt. Alle Leis­tungs­trä­ger sind gesetz­lich dazu ver­pflich­tet zusam­men­zu­ar­bei­ten und ihre Leis­tun­gen zu koor­di­nie­ren. Ist ein Kos­ten­trä­ger, bei dem der Antrag ein­ge­reicht wur­de, (sei­nes Erach­tens nach) nicht zustän­dig, muss er den Antrag an den zustän­di­gen Kos­ten­trä­ger wei­ter­lei­ten und den Pati­en­ten hier­über informieren.

 

Zuzah­lung

Die Kos­ten für Ihre Reha­bi­li­ta­ti­on über­nimmt der zustän­di­ge Kos­ten­trä­ger. Jedoch müs­sen Sie in den meis­ten Fäl­len eine Zuzah­lung leis­ten. Die­se beträgt maxi­mal 10,00 € pro Tag. Die kon­kre­te Zuzah­lung hängt in ers­ter Linie vom Kos­ten­trä­ger ab.

Ob Sie eine Zuzah­lung leis­ten müs­sen, kön­nen Sie bei Ihrer Ren­ten­ver­si­che­rung oder Kran­ken­ver­si­che­rung erfragen.

Über­sicht über Höhe und Dau­er der Zuzahlung

Abhän­gig vom Kos­ten­trä­ger und der Art der Behand­lung gel­ten fol­gen­de Beträge: 

Kos­ten­trä­ger

Ambu­lant

Sta­tio­när

Anschluß­heil­be­hand­lung AHB

Ren­ten­ver­si­che­rung

kei­ne Zuzahlung

max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr

max. 10 Euro, max. 14 Tage im Jahr

Gesetz­li­che Krankenversicherung

max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr

max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr

max. 10 Euro, max. 28 Tage im Jahr

Pri­va­te Krankenversicherung

je nach Tarif

je nach Tarif

je nach Tarif

Unfall­ver­si­che­rung

kei­ne Zuzahlung

kei­ne Zuzahlung

kei­ne Zuzahlung

Befrei­ung von der Zuzahlung

Eine Befrei­ung von der Zuzah­lung kann beim jewei­li­gen Kos­ten­trä­ger bean­tragt werden.