Jugend­hil­fe

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Jugend­hil­fe

Die öffent­li­che Jugend­hil­fe leis­tet als Reha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger Ein­glie­de­rungs­hil­fe, wenn eine see­li­sche Behin­de­rung eines Kin­des oder Jugend­li­chen vorliegt.

Die Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe wer­den durch Lan­des­recht bestimmt. Häu­fig sind die Jugend­äm­ter bei den Stadt- und Land­krei­sen sowie die Landesjugend­ämter zustän­dig. Ihre Leis­tun­gen haben jedoch Nach­rang gegen­über den Leis­tun­gen ande­rer Reha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger. Aus­ge­nom­men hier­von ist die Sozialhilfe.

Bit­te wen­den sie sich dazu an Ihre zustän­di­ge Behörde.