Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Das Wunsch- und Wahlrecht wurde zum 01. Juli 2023 gesetzlich gestärkt und ermöglicht Ihnen die freie Wahl Ihrer Rehaklinik. Zusätzlich muss Ihren Wünschen hinsichtlich Zeitraum und Durchführung (stationär / ambulant) der Reha entsprochen werden. Da die individuellen Bedürfnisse eine große Rolle für den Reha-Erfolg spielen, ist es wichtig, dass Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen.
Welche Reha-Einrichtung ist die Richtige?
Bei der Wahl Ihrer Reha-Klinik sollten Sie in erster Linie medizinische Aspekte, aber auch persönliche Bedürfnisse, berücksichtigen.
- Die Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten entsprechend dem Krankheitsbild
- Die Umgebung / Lage trägt zum Behandlungserfolg bei
- Die Einrichtung entspricht Alter, Religion, Kultur und Familiensituation
Wie Übe ich mein Wunsch- & Wahlrecht aus?
Vermerken Sie direkt auf dem Reha-Antrag Ihren Klinik-Wunsch oder beantragen Sie eine Änderung der zugewiesenen Klinik.
Sollte Ihrem Wunsch nicht entsprochen werden, halten Sie telefonische Rücksprache mit dem Kostenträger oder legen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Begründen Sie Ihren Klinik-Wunsch aufgrund der medizinischen Eignung und den speziellen Therapieangeboten für Ihr Krankheitsbild.