Haus­ord­nung §§

Das Leben in einer Gemein­schaft erfor­dert gewis­se Regeln und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me. Aus die­sem Grund bit­ten wir Sie, die Haus­ord­nung gewis­sen­haft ein­zu­hal­ten und fol­gen­de Punk­te zu beach­ten:
Bit­te ver­hal­ten Sie sich grund­sätz­lich und jeder­zeit so, dass Ihr und der Auf­ent­halt aller ande­ren Hausgäste/Patienten nicht beein­träch­tigt wer­den.
Bit­te neh­men Sie Rück­sicht auf älte­re und behin­der­te Pati­en­ten und auf das Eigen­tum unse­res Unter­neh­mens.
Bit­te hal­ten Sie sich an die Anwei­sun­gen unse­rer Mit­ar­bei­ter.
Bei Ver­stoß gegen die­se Grund­sät­ze behält sich Hol­sing­Vi­tal das Recht vor, einen Auf­ent­halt vor­zei­tig zu been­den und die Betrof­fe­nen des Hau­ses zu verweisen.

 

  • § 1 Ter­min und Zeitplanung

Bit­te hal­ten Sie sich genau an die Zei­ten Ihres Ter­min­pla­nes. Für ver­säum­te Ter­mi­ne kann kein Ersatz ver­langt wer­den. Am bes­ten sind Sie schon 5 Minu­ten vor Beginn des Ter­mi­nes dort. Bei Fra­gen zu Ihrem Ter­min­plan kon­tak­tie­ren Sie bit­te die Ter­min-Dis­po tele­fo­nisch unter 888.

Die Öff­nungs­zei­ten und Ter­mi­ne außer­halb Ihres Ter­min­pla­nes (z. B. Schwimm­bad, Sau­na u. w.) ent­neh­men Sie bit­te den Info-Ter­mi­nals in der ärzt­li­chen Abtei­lung, am Vital-Shop oder den Aushängen.

  • § 2 Freizeit

Wäh­rend der pri­va­ten Frei­zeit­ge­stal­tung ist der Pati­ent nicht über die Kli­nik oder einen Kos­ten­trä­ger ver­si­chert. Lesen Sie dazu bit­te die ent­spre­chen­den Aushänge!

  • § 3 Ein­gangs­be­reich der Klinik

Bit­te betrach­ten Sie die Ein­gangs­be­rei­che unse­res Hau­ses, ein­schließ­lich der Rezeption/Empfang und das Bis­tro als Ruhebereiche.

  • § 4 Kli­nik­schlie­ßung am Abend 

Die Kli­nik schließt täg­lich um 22:30 Uhr. Hal­ten Sie sich bit­te nach Schlie­ßung aus­schließ­lich allein im Zim­mer auf.

  • § 5 Beurlaubungen

Bei Pati­en­ten, deren Kos­ten des Auf­ent­hal­tes durch Drit­te über­nom­men wer­den (i. d. Regel durch Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger) sind Beur­lau­bun­gen wäh­rend der Maß­nah­me grund­sätz­lich nicht gestat­tet. Dies hat ver­si­che­rungs­recht­li­che Gründe.

Es ist den Pati­en­ten außer­dem nicht erlaubt, sich nach Schlie­ßung des Hau­ses außer­halb der Kli­nik auf­zu­hal­ten, auch das Über­nach­ten außer Haus kann nicht gestat­tet werden.

  • § 6 Teil­nah­me an den Mahlzeiten

Bit­te neh­men Sie alle Mahl­zei­ten zu den fest­ge­leg­ten Tischzeiten

Früh­stück                07.45 – 09.30 Uhr

Mit­tag­essen           11.30 o. 12.15 Uhr

Abend­essen           17.30 — 18:30 Uhr

grund­sätz­lich in den Spei­se­räu­men des Hau­ses ein.

Wer­den Mahl­zei­ten schuld­haft ver­säumt, kann kein Ersatz gewährt wer­den. Aus­nah­me ist sowohl Sams­tag- als auch Sonn­tag­mit­tag. Bit­te mel­den Sie sich bis spä­tes­tens Frei­tag für die­se Mahl­zei­ten ab. Tra­gen Sie sich dafür in die aus­lie­gen­de Lis­te ein.

  • § 7 Die Benut­zung eines Han­dys oder ähn­li­cher Gerä­te / Ver­bot elek­tri­scher Gerä­te wie Tauch­sie­der, Tee- oder Was­ser­ko­cher, Akkus, Kaf­fee­ma­schi­nen o.ä.

Die Benut­zung eines Mobil­funk­te­le­fons, Tablets oder ähn­li­cher Gerä­te ist inner­halb des Hau­ses — mit Aus­nah­me der Pati­en­ten­zim­mer — untersagt.

Dies gilt ins­be­son­de­re für das Café, die Auf­ent­halts­räu­me, das Ein­gangs­bis­tro, Ein­gangs­be­rei­che und alle Therapiebereiche.

Aus Grün­den des Brand­schut­zes hal­ten Sie sich bit­te an das Ver­bot, elek­tri­sche Gerä­te wie Tauch­sie­der, Tee- oder Was­ser­ko­cher, Akkus, Kaf­fee­ma­schi­nen o.ä. im Haus zu benut­zen. Vor allem Akkus für Elek­tro­fahr­rä­der dür­fen nicht im Haus auf­ge­la­den werden.

  • § 8 Nachtruhe

Bit­te hal­ten Sie auf den Zim­mern auch am Tage grund­sätz­lich äußers­te Ruhe ein, damit ruhe­be­dürf­ti­ge Per­so­nen zu jeder Tages- und Nacht­zeit einen unge­stör­ten Auf­ent­halt erle­ben kön­nen. Duschen ist des­halb nur von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestat­tet. Das Haus wird spä­tes­tens abends um 22:30 Uhr oder eher geschlos­sen. Direkt nach Schlie­ßung soll­ten Sie allein Ihr Zim­mer auf­ge­sucht haben und die Nacht­ru­he ein­hal­ten. Beden­ken Sie bit­te: Ruhe ist Erholung!

  • § 9 Auf­be­wah­rung von Wertsachen

Die Zim­mer sind alle mit einem Sicher­heits­schloss aus­ge­stat­tet. Für Geld und Wert­ge­gen­stän­de wird aller­dings nur gehaf­tet, wenn sie gegen Quit­tung in der Rezep­ti­on zur Auf­be­wah­rung abge­ge­ben wer­den. Wir for­dern Sie aus­drück­lich auf, Wert­sa­chen kos­ten­los an der Rezep­ti­on zu deponieren.

  • § 10 Inven­tar und Gebrauchsgegenstände

Wir bit­ten unse­re Pati­en­ten um scho­nen­de Behand­lung der Aus­stat­tungs- und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de des Hau­ses. Bei fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich ver­ur­sach­ten Schä­den haf­tet die ver­ur­sa­chen­de Per­son. Das Mit­brin­gen und Benut­zen von Tauch­sie­dern, eige­nen TV-Gerä­ten, Kaf­fee­ma­schi­nen, Erhit­zern, Was­ser­ko­chern oder ähn­li­chen Gerä­ten ist nicht gestattet.

  • § 11 Rau­chen und Alkohol

Der Genuss von Alko­hol, Tabak (u. Ä.) oder sons­ti­ger Dro­gen im Haus ist unter­sagt. Der mäßi­ge Alko­hol­ge­nuss ist ledig­lich im Bis­tro bis 21.30 Uhr erlaubt. Die Mit­ar­bei­ter sind ange­wie­sen, über­mä­ßi­gen Alko­hol­ge­nuss sofort zu unter­bin­den und den Aus­schank zu verweigern.

Bit­te rau­chen Sie aus­schließ­lich im Rau­cher­pa­vil­li­on vor dem Haupt­ein­gang. Beson­ders In den Zim­mern, auf den Toi­let­ten, auf den Bal­ko­nen und in den Ein­gangs­be­rei­chen ist das Rau­chen und jeg­li­cher Alko­hol­ge­nuss zu unter­las­sen. Alko­hol darf in der Kli­nik nicht auf­be­wahrt werden.

  • § 12 Besucher

Besu­chern von außer­halb ist der Besuch eines Pati­en­ten auf des­sen Zim­mer nur nach­mit­tags gestat­tet. Die Benut­zung von Kli­nik-Ein­rich­tun­gen (z.B. Schwimm­bad, Sau­na und alle ande­ren the­ra­peu­ti­schen oder ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen) ist Besu­chern nicht gestattet.

  • § 13 Fahr­rä­der / Akkus

Für von Ihnen mit­ge­brach­te Fahr­rä­der über­neh­men wir im Fal­le eines Dieb­stahls oder einer Beschä­di­gung kei­ne Haf­tung. Akkus – jeg­li­cher Art – dür­fen nicht im Haus auf­ge­la­den werden.

  • § 14 Brandschutz

Im Fal­le eines Bran­des bewah­ren Sie bit­te Ruhe. Lösen Sie den Not­ruf aus und ver­las­sen Sie das Gebäu­de über die gekenn­zeich­ne­ten Flucht­we­ge zum Sam­mel­platz auf und hin­ter der Süd­ter­ras­se. Bit­te infor­mie­ren Sie sich vor­her für den Fall eines Bran­des über Flucht­we­ge und benut­zen in die­sem Fall nicht den Auf­zug! Bit­te ent­zün­den Sie nicht selbst­stän­dig den Kamin. Über­las­sen Sie dies bit­te den Mit­ar­bei­tern des Hauses.

Wegen der Brand­ge­fahr ist es nicht gestat­tet, im Pati­en­ten­zim­mer Ker­zen anzuzünden.

Aus Grün­den des Brand­schut­zes hal­ten Sie bit­te das Ver­bot ein, elek­tri­sche Gerä­te wie Tauch­sie­der, Tee- oder Was­ser­ko­cher, Akkus, Kaf­fee­ma­schi­nen o.ä. im Haus zu benut­zen. Vor allem Akkus für Elek­tro­fahr­rä­der dür­fen nicht im Haus auf­ge­la­den wer­den. Ver­ur­sa­chen Sie durch einen Fehl­alarm einen Feu­er­wehr­ein­satz tra­gen Sie die Ein­satz­kos­ten in Höhe von min­des­tens 2.000,- €

  • § 15 Par­ken Ihres Fahrzeuges

Bit­te neh­men Sie Rück­sicht auf behin­der­te Mit­men­schen und par­ken Sie nicht vor dem Haupt­ein­gang hin­ter der Schran­ke. Benut­zen Sie bit­te den Park­platz vor der Schran­ke. Nur zum Be- und Ent­la­den ist das Durch­fah­ren der Schran­ke gestattet.

Auf sämt­li­chen Park­plät­zen des Hau­ses gilt: Par­ken auf eige­ne Gefahr. Für her­un­ter­fal­len­des Laub, Äste oder Ähn­li­ches wird kei­ne Haf­tung übernommen.

  • § 16 Vide­os, Fil­me oder Fotos vom Haus, Pati­en­ten, Kun­den und Mitarbeitern

Das Erstel­len oder Ver­brei­ten, sowie ver­öf­fent­li­chen von Vide­os, Fil­men oder Fotos vom Haus (innen und/oder aus­sen), Pati­en­ten, Kun­den und Mit­ar­bei­tern ist grund­sätz­lich unter­sagt und bedarf immer der Zustim­mung der Geschäfts­füh­rung bzw. der dar­ge­stell­ten Personen.

  • § 17 Essen von außer­halb nicht gestat­tet / Nur in Speisesälen

Bit­te neh­men Sie kein Essen von außer­halb (auch von kei­nem Lie­fer­ser­vice) mit in die Kli­nik. Außer­dem wei­sen wir Sie dar­auf­hin, kei­ner­lei Spei­sen oder Geträn­ke aus den Spei­se­sä­len mit­zu­neh­men. Neh­men Sie Ihre Mahl­zei­ten aus­schließ­lich in den Spei­se­sä­len zu sich.

  • § 18 Dienst­leis­tun­gen des Hauses

Sämt­li­che Dienst­leis­tun­gen sind vom Haus­gast, der die­se in Anspruch nimmt, zu bezah­len. Spe­zi­ell gilt dies für the­ra­peu­ti­sche, pfle­ge­ri­sche und ärzt­li­che Leis­tun­gen, sowie Ver­pfle­gung und Trans­por­te. Wir bit­ten ins­be­son­de­re unse­re Hotelgäste/Begleitpersonen , sich anhand unse­rer Preis­lis­ten über Umfang und Höhe des Ent­gel­tes unse­rer Pro­duk­te bzw. Dienst­leis­tun­gen zu infor­mie­ren. Bit­te beach­ten Sie, dass bei­spiels­wei­se unse­re Hotel­an­ge­bo­te i.d.R. nicht alle Leis­tun­gen unse­res Unter­neh­mens umfas­sen. Bei Fra­gen dazu hel­fen wir Ihnen ger­ne weiter.

  • § 19 Ver­hal­ten wäh­rend einer Pandemie

Wäh­rend einer Pan­de­mie kön­nen sich täg­lich Ver­hal­tens­re­geln oder Vor­schrif­ten ändern. Bit­te infor­mie­ren Sie sich täg­lich darüber.

Hal­ten Sie sich strikt an alle Regeln, die je nach Lage, im Haus auch stren­ger aus­ge­legt wer­den kön­nen, als im Allgemeinen.

Fol­gen Sie stets den Anwei­sun­gen unse­res Personals.

Bei Nicht­ein­hal­tung droht Ihnen der sofor­ti­ge Abbruch Ihrer Maßnahme.

Vie­len Dank für Ihr Ver­ständ­nis und Ihre Zusammenarbeit!

Ihre Fami­lie Holsing