Gesetz­li­che Unfallversicherung

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Gesetz­li­che Unfallversicherung

Für Leis­tun­gen auf­grund eines Arbeits­un­fal­les, eines Wege­un­fal­les oder einer vor­lie­gen­den Berufs­krank­heit ist die Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung bzw. die Berufs­ge­nos­sen­schaft zustän­dig für Ihre Reha­bi­li­ta­ti­on. Eine Mel­dung an die Berufs­ge­nos­sen­schaft muss von dem Pati­en­ten selbst vor­ge­nom­men wer­den, gege­be­nen­falls muss ein Durch­gangs­arzt auf­ge­sucht wer­den. Bei einer Bewil­li­gung kann sich der Pati­ent nor­ma­ler­wei­se die Kli­nik nicht selbst aus­su­chen, da die Kli­nik spe­zi­el­le Merk­ma­le auf­wei­sen muss.

Bit­te wen­den sie sich dazu an Ihre zustän­di­ge Behörde.