Gesetz­li­che Krankenkasse

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Gesetz­li­che Krankenkasse

Die Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung hat die Auf­ga­be, Behin­de­rung oder Pfle­ge­be­dürf­tig­keit abzu­wen­den, zu min­dern, zu besei­ti­gen oder aus­zu­glei­chen. Hier zählt der Grund­satz: „Reha vor Pflege“.

Dabei ist sie vor allem für nicht berufs­tä­ti­ge Erwach­se­ne (z.B. Haus­frau­en) und Rent­ner der zustän­di­ge Kos­ten­trä­ger. Für Kin­der und Jugend­li­che sind DRV und GKV glei­cher­ma­ßen zustän­dig. Auch die GKV erbringt Leis­tun­gen zur medi­zi­ni­schen Reha­bi­li­ta­ti­on, ein­schließ­lich unter­halts­si­chern­der Leis­tun­gen (Kran­ken­geld) und ande­re ergän­zen­de Leis­tun­gen (Pati­en­ten­schu­lungs­maß­nah­men, Reha­bi­li­ta­ti­ons­sport, usw.).

Die Anträ­ge sind direkt bei Ihrer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung erhält­lich, vie­le Kos­ten­trä­ger bie­ten die Mög­lich­keit eines Online­for­mu­lars an. Auch Ihr Haus­arzt kann Ihnen eine medi­zi­ni­sche Reha verordnen.