Häu­fi­ge Fragen

Hier fin­den Sie Ant­wor­ten zu häu­fig gestell­ten Fragen.

All­ge­mei­nes

Gibt es einen Parkplatz ?

Ihnen ste­hen meh­re­re kos­ten­lo­se Park­plät­ze zur Verfügung.


Sta­tio­nä­re Reha

Kann ich mit der Bahn anreisen ?

Die Anrei­se mit der Bahn ist selbst­ver­ständ­lich mög­lich. Der Name der Bahn­sta­ti­on lau­tet Bad Holz­hau­sen und ist ca. 900 m von unse­rer Kli­nik entfernt.


Bezahlt mei­ne pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung oder die Bei­hil­fe die sta­tio­nä­re Maßnahme ?

Die Zah­lungs­pflicht ergibt sich aus der Ver­si­che­rungs­po­li­ce, die Sie abge­schlos­sen haben. Bit­te beach­ten Sie Höchst­gren­zen, bis zu denen Ihre Ver­si­che­rung die Kos­ten einer sta­tio­nä­ren Maß­nah­me erstat­tet. Über­stei­gen unse­re Prei­se die Höhe der Kos­ten­er­stat­tung, ent­steht für Sie eine Zuzah­lung. Dies gilt auch für Kos­ten­über­nah­men durch die Beihilfe.

Bit­te infor­mie­ren Sie sich vor Antritt der Maß­nah­me bei Ihrer pri­va­ten Ver­si­che­rung oder der Beihilfe.


Gibt es WLAN ?

WLAN steht allen Kunden/Patienten zur Ver­fü­gung. Die Gebühr beträgt 1,- € pro Tag.


Gibt es Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten in der Nähe?

Es gibt zwei Super­märk­ten in 1,5 km bzw. 1,7 km Entfernung.

Die Innen­stadt von Lübb­ecke ist 6 km entfernt.


Darf ich Tie­re mit in die Kli­nik bringen ?

Grund­sätz­lich dür­fen kei­ne Tie­re mit in die Kli­nik gebracht werden.


Ist man in Dop­pel- oder Ein­zel­zim­mern untergebracht?

Die Unter­brin­gung erfolgt im Einzelzimmer.

Auch Dop­pel­zim­mer wer­den ein­zeln belegt, es sei denn eine Begleit­per­son kommt hinzu. 


Darf ich Besuch empfangen ?

Besu­cher kön­nen in der Zeit von 14:00 — 17:30 Uhr emp­fan­gen werden.


Ist immer ein Arzt anwesend?

Rund um die Uhr ist ein Arzt/Ärztin im Haus anwesend.


Ist das Zim­mer mit TV ausgestattet ?

Alle Pati­en­ten­zim­mer sind mit einem Flach­bild­schrim ausgestattet. 

Die Gebühr beträgt 5,- € pro Woche.


Ist es not­wen­dig Hand­tü­cher mitzubringen?

Im Bade­zim­mer befin­den sich Hand­tü­cher, Bade­hand­tü­cher für Sau­na & Schwimm­bad brin­gen Sie bit­te mit. Die Check­lis­te für die Anrei­se fin­den Sie hier.


Kann ich mein Fahr­rad mitbringen ?

Ger­ne kön­nen Sie ihr Fahr­rad mit­brin­gen. Es kann sicher und kos­ten­los unter­ge­stellt wer­den. Im Fal­le eines Dieb­stah­les über­neh­men wir kei­ne Haf­tung.


Kann ich ein Fahr­rad leihen ?

Wir bie­ten Fahr­rä­der und E‑Bikes zum Verleih.


Gibt es einen Fön auf dem Patienten-Zimmer ?

Ja, auf dem Zim­mer befin­det sich ein Fön.


Gibt es auch vege­ta­ri­sche Kost ?

An jedem Tag gibt es min­des­tens ein vege­ta­ri­sches Gericht zur Aus­wahl, bei Bedarf auch vegan.

Ein­mal in der Woche steht aus­schließ­lich vege­ta­ri­sche Kost auf dem Speiseplan.


Kann mei­ne sta­tio­nä­re Mass­nah­me ver­län­gert werden ?

Grund­sätz­lich ja.

Wenn für Ihre Ver­län­ge­rung ein frei­es Zim­mer zur Ver­fü­gung steht, bedarf es der medi­zi­ni­sches Not­wen­dig­keit, die durch unse­ren Chefarzt/Chefärztin fest­ge­stellt wird.


Ambu­lan­te (teil­sta­tio­nä­re) Reha

Kann ich auch mit eige­nem KFZ anreisen ?

Ja, wenn Sie unse­ren Abhol­ser­vice nicht in Anspruch neh­men möch­ten, haben Sie die Mög­lich­keit, mit Ihrem eige­nen KFZ anzureisen.

Die gefah­re­nen Kilo­me­ter wer­den Ihnen mit 0,20 € pro km erstattet.


Wer­de ich von der Kli­nik abgeholt ?

Ja, wir holen unse­re Kun­den Mo. bis Frei. bis zu einer Ent­fer­nung von 12 km (Wohn­ort bis zur Kli­nik) ab.

Die Abhol­zeit ist Mo.- Frei. um ca. 7:30 Uhr.

Der Rück­trans­fer erfolgt um ca. 16:30 Uhr.


Was mache ich zwi­schen den Therapien ?

Zwi­schen den Anwen­dun­gen, Vor­trä­gen oder Arzt­ter­mi­nen kön­nen Sie sich im EG oder dem Bis­tro aufhalten.

Hin­le­gen kön­nen Sie sich im UG Haus Wit­te­kind, dort ste­hen Ihnen Lie­gen zur Verfügung.

Ein Anspruch auf ein Pati­en­ten­zim­mer besteht nicht.


Was brin­ge ich zu der Maß­nah­me mit ?

Bit­te sor­gen Sie dafür, Sport­klei­dung, Bade­man­tel, Badehose/Badeanzug und Hand­tü­cher für die The­ra­pien mitzubringen.

Ihre Sachen kön­nen Sie wäh­rend Ihrer Maß­nah­me in einem Spint depo­nie­ren, aller­dings über­neh­men wir dafür kei­ne Haftung.

Rezep­t­am­bu­lanz

Wie lang ist die Start-Frist für eine Heilmittelverordnung?

Der ers­te The­ra­pie­ter­min muss spä­tes­tens 28 Tage nach der Aus­stel­lung der Ver­ord­nung erfolgen.


Wie lan­ge ist die Unterbrechungsfrist?

Ohne ange­mes­se­ne Begrün­dung darf die Behand­lung nicht län­ger als 14 Tage unter­bro­chen werden.


Muss ich eine Zuzah­lung leisten?

Ärzt­lich ver­ord­ne­te Heil­mit­tel sind für gesetz­lich Ver­si­cher­te zuzah­lungs­pflich­tig; in der Regel 10 % vom Gesamt­be­trag, zzgl. 10,- € Rezeptgebühr.


Bezahlt auch die Bei­hil­fe mei­ne Heilmittel-Rezepte ?

Ja, aller­dings nur bis zur fest­ge­leg­ten Höchst­gren­ze. Liegt unser Lis­ten­preis dar­über, ent­steht für Sie eine Zuzah­lung in Höhe der Differenz.

Bit­te infor­mie­ren Sie sich vor The­ra­pie­be­ginn über eine mög­li­che Zuzahlung.


Fit­ness­stu­dio top-fit

Wie sind die Öffnungszeiten?

Alle Infos zum top-fit fin­den Sie hier.


Kann ich ein Monats­abo abschließen?

Ja, alle Infos zum top-fit fin­den Sie hier.


Kann ich auch ohne ein Monats­abo bei euch trainieren?

Das Trai­ning kann auch über 10er-Kar­ten oder Tages­kar­ten erfolgen.


EMS-Trai­ning

Wie lan­ge dau­ert ein EMS-Training?

Eine Trai­nings­ein­heit beträgt 20 Minu­ten. Der Erst­ter­min / das Pro­be­trai­ning dau­ert etwa 60 Minuten.


Was soll­te ich vor dem EMS-Trai­ning beachten?

Das EMS-Trai­ning soll­te nicht auf nüch­ter­nen Magen statt­fin­den. Außer­dem soll­te auf eine aus­rei­chen­de Flüs­sig­keits­zu­fuhr vor und nach dem Trai­ning geach­tet werden.


Bekommt man vom EMS-Trai­ning Muskelkater?

Es kann zu einem leich­ten Mus­kel­ka­ter nach dem Trai­ning kommen.


Darf ich mit einem Herz­schritt­ma­cher, Coch­lea-Implan­tat oder ande­ren elek­tro­ni­schen Implan­ta­ten trainieren?

Nein, alle elek­tro­ni­schen Implan­ta­te stel­len eine abso­lu­te Kon­tra­in­di­ka­ti­on dar.


Darf ich kurz nach der Schwan­ger­schaft mit dem EMS-Trai­ning starten?

Ein mode­ra­tes Trai­ning kurz nach der Geburt ist grund­sätz­lich mög­lich, wenn bestimm­te Grund­re­geln ein­ge­hal­ten wer­den. So muss der Ein­satz der Bauch-und Brust­elek­tro­den indi­vi­du­ell und idea­ler­wei­se mit dem zustän­di­gen Frau­en­arzt abge­klärt wer­den. Nach einem Kai­ser­schnitt kann das EMS-Trai­ning frü­hes­tens nach 8 Wochen begon­nen wer­den, auch hier soll­te vor­ab Rück­spra­che mit dem Frau­en­arzt gehal­ten werden.


Kann ich mir das EMS-Trai­ning auch von mei­nem Arzt ver­schrei­ben lassen ?

Ja, das ist mög­lich. Für eine EMS-Behand­lung ist eine Ver­schrei­bung von Kran­ken­gym­nas­tik mit Elek­tro­the­ra­pie notwendig.


Reha­sport

Fin­det Reha­sport im Was­ser statt?

Neben dem Reha­sport in der Hal­le, fin­det er auch im Was­ser statt.


Wie vie­le Ein­hei­ten umfasst der Rehasport?

Die Anzahl der Ein­hei­ten hängt von der Ver­ord­nung des Arz­tes ab, in den meis­ten Fäl­len sind es 50 Einheiten.


Wie lan­ge ist die Reha­sport­ver­ord­nung gültig?

Die Ver­ord­nung ist bei Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­se 18 Mona­te (nach Bewil­li­gung durch die Kran­ken­kas­se) bzw. 50 Ein­hei­ten gül­tig, je nach­dem was eher ein­tritt. Die Gül­tig­keit bei Kos­ten­über­nah­me durch die Ren­ten­ver­si­che­rung weicht davon ab.


Kann ich beim Reha­sport die Gerä­te im Fit­ness­stu­dio nutzen?

Übun­gen an Groß­ge­rä­ten sind im ärzt­lich ver­ord­ne­ten Reha­sport ausgeschlossen.


Muss ich eine Zuzah­lung leisten?

Reha­sport ist eine zuzah­lungs­freie Leistung.


Prä­ven­ti­ons­kur­se

Wer kann Prä­ven­ti­ons­kur­se in Anspruch nehmen?

Jeder kann unse­re Prä­ven­ti­ons­kur­se in Anspruch neh­men. Alle gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bezu­schus­sen Prä­ven­ti­ons­kur­se, da sie von der Zen­tra­len Prüf­stel­le Prä­ven­ti­on zer­ti­fi­ziert sind. Die Höhe der Erstat­tung vari­iert je nach Kran­ken­kas­se. Den genau­en Erstat­tungs­bei­trag kön­nen Sie bei ihrer Kran­ken­kas­se erfragen.


Wie erhal­te ich den Zuschuss mei­ner Krankenkasse?

Nach erfolg­rei­chem Abschluss (mind. 80%-ige Teil­nah­me) erhal­ten Sie ein Teil­nah­me­zer­ti­fi­kat. Auf die­ser Beschei­ni­gung tra­gen Sie Ihre Kon­to­ver­bin­dung ein, rei­chen sie bei der Kran­ken­kas­se ein und erhal­ten den Zuschuss.


Wie oft kann ich einen Prä­ven­ti­ons­kurs durchführen?

Die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bezu­schus­sen in der Regel 2 Kur­se pro Jahr.


Wie fra­ge ich bei der Kran­ken­kas­se nach mei­ner kon­kre­ten Kostenerstattung?

Die kon­kre­te Kos­ten­über­nah­me kann unter Anga­be der Kurs-ID oder des Kurs­ti­tels bei der Kran­ken­kas­se erfragt wer­den. Unser Prä­ven­ti­ons­kurs heißt “Mein Kraft­trai­ning” und hat fol­gen­de Kurs-ID: KU-BE-A6TYXU.


Für wen ist der Kurs geeignet?

Grund­sätz­lich soll­ten Sie in der Lage sein, sich ca. 60 Minu­ten sport­lich zu betä­ti­gen. Wenn Sie unsi­cher bezüg­lich Ihrer Sport­taug­lich­keit sind, wen­den Sie sich ger­ne an uns unter [email protected]


Nach­sor­ge­pro­gram­me T‑RENA / IRENA

Was ist das T‑RENA Programm?

Infor­ma­tio­nen zu unse­ren Nach­sor­ge­pro­gram­men fin­den Sie hier.


 

Wel­che Frist gilt für den Beginn vom T‑RENA Programm?

Das T‑RENA Pro­gramm soll­te inner­halb von 4 Wochen (spä­tes­tens 6 Wochen) nach Ent­las­sung aus der Reha begon­nen werden.


 

Wie vie­le Trai­nings­ein­hei­ten beinhal­tet das T‑RENA Programm?

Das T‑RENA Pro­gramm besteht aus 26 Trai­nings­ter­mi­nen plus 1 Ein­wei­sungs­ter­min. Es kann ggf. um wei­te­re 26 Trai­nings­ein­hei­ten ver­län­gert werden.


 

Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen kann das T‑RENA Pro­gramm ver­län­gert werden?

Das T‑RENA Pro­gramm kann ver­län­gert wer­den, wenn die ers­ten 26 Trai­nings­ter­mi­ne inner­halb von 6 Mona­ten nach Ent­las­sung aus der Reha absol­viert werden.


Selbst­zah­ler­an­ge­bo­te

Kann ich (Wert-) Gut­schei­ne erwerben?

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie Gut­schei­ne erwerben.

Wen­den Sie sich dazu bit­te an unse­re Ter­mi­nie­rung: 05741 275–888 / [email protected]


Kann ich bei Ihnen auch einen sta­tio­nä­ren Gesund­heits­ur­laub machen ?

Ja, das ist mög­lich. Ent­we­der als Selbst­zah­ler oder im Rah­men einer ambu­lan­ten Vor­sor­ge­kur, bei der Sie Ansprü­che auf Zuschüs­se Ihrer Kran­ken­kas­se haben. Bit­te infor­mie­ren Sie sich dort oder hier.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie als Selbst­zah­ler unter Gesund­heits­pro­gram­me.