Deut­sche Rentenversicherung

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Deut­sche Rentenversicherung

Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung ist als Reha­bi­li­ta­ti­ons­leis­tungs­trä­ger zustän­dig für Erwerbs­tä­ti­ge, Bezie­her einer Ren­te wegen Erwerbs­min­de­rung oder Arbeits­su­chen­de. Hier zählt der Grund­satz: „Reha vor Rente“.

Die DRV erbringt mit der Finan­zie­rung von Reha-Maß­nah­men Leis­tun­gen zur medi­zi­ni­schen Reha­bi­li­ta­ti­on sowie mit der Finan­zie­rung von Wei­ter­bil­dun­gen und Umschu­lun­gen bei­spiels­wei­se Leis­tun­gen zur Teil­ha­be am Arbeits­le­ben sowie unter­halts­si­chern­de Leis­tun­gen (Über­gangs­geld). Vor­aus­set­zun­gen dafür sind, dass Ihre Arbeits­fä­hig­keit gefähr­det oder gemin­dert ist und Ihre letz­te Reha min­des­tens 4 Jah­re her ist (aus­ge­nom­men sind chro­ni­sche Erkran­kun­gen). Eine onko­lo­gi­sche Reha kön­nen auch Rent­ner bei der DRV bean­tra­gen. Für Kin­der und Jugend­li­che sind DRV und GKV glei­cher­ma­ßen zuständig.