All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

1. Gel­tungs­be­reich
Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Behand­lungs­ver­trä­ge sowie Therapie‑, Ser­vice- und Hotel­leis­tun­gen der Hol­sing­Vi­tal GmbH. Sie sind auf der Home­page aus­rei­chend zur Kennt­nis gebracht.

2. Ver­trags­ab­schluss, Haus­ord­nung
Eine Buchungs­an­fra­ge des Gas­tes wird schrift­lich bestä­tigt. Mit der Bestä­ti­gung kommt ein Ver­trag zustan­de.
Ver­trags­part­ner sind der Gast und die Hol­sing­Vi­tal GmbH, eine Wei­ter­lei­tung an Drit­te ist nicht mög­lich.
Die Unter­brin­gung von Begleit­per­so­nen bedarf der Zustim­mung durch die Hol­sing­Vi­tal GmbH.
Per­sön­li­che Buchun­gen kön­nen aus­schließ­lich zu den Öff­nungs­zei­ten der Rezep­ti­on gesche­hen. Vor­mer­kun­gen wer­den tele­fo­nisch ent­ge­gen­ge­nom­men und schrift­lich bestä­tigt. Der Gast erhält eine Num­mer in der betriebs­in­ter­nen EDV.
Bei Inan­spruch­nah­me von Leis­tun­gen gilt die Haus­ord­nung der Hol­sing­Vi­tal GmbH, die­se ist auf der Home­page zur Kennt­nis gebracht. Der Gast erkennt die Haus­ord­nung an.

3. Leis­tun­gen, Prei­se, Bezah­lung, Mahn­ver­fah­ren
Die Hol­sing­Vi­tal GmbH ist ver­pflich­tet, die ver­ein­bar­ten, in den Ange­bo­ten gemäß aktu­el­lem Stand auf­ge­führ­ten Leis­tun­gen zu erbrin­gen.
Der Gast ist ver­pflich­tet, die über die gel­ten­den Ange­bo­te und Pau­scha­len hin­aus gehen­den (the­ra­peu­ti­schen oder ärzt­li­chen) Leis­tun­gen selbst zu zah­len.
Es gel­ten die alle Prei­se der Unter­brin­gung und der The­ra­pie, sowie sämt­li­cher Dienst­leis­tun­gen gemäß der aktu­ell gül­ti­gen Preis­lis­te, es sei denn, davon abwei­chen­de Prei­se wur­den schrift­lich zuge­sagt. Die­se aus­schließ­lich gel­ten­den aktu­el­len Preis­lis­ten sind auf der Home­page jeder­zeit ein­seh­bar.
Leis­tun­gen außer­halb einer pau­scha­lier­ten Leis­tung wer­den dem Gast zusätz­lich in Rech­nung gestellt
Gül­ti­ge Zah­lungs­mit­tel sind Bar­geld in Euro und EC-Kar­te.
Jede Rech­nung der Hol­sing­Vi­tal GmbH ist 10 Tage nach Aus­stel­lungs­da­tum ohne Abzug zahl­bar.
Nach Ver­zugs­ein­tritt erhe­ben wir bei der 1. Erin­ne­rung eine Mahn­ge­bühr in  Höhe von 7,50 €, und 10,- € für die 2. Erinnerung.

Bei feh­len­dem Zah­lungs­ein­gang lei­ten wir das Mahn­ver­fah­ren an unse­ren Inkas­so-Part­ner wei­ter.
Die Kos­ten des Mahn­ver­fah­rens trägt der Gast/Kunde/Patient.
Die Hol­sing­Vi­tal GmbH ist berech­tigt, eine Vor­aus­zah­lung in Höhe von 50 % zu berech­nen. Eine ande­re Höhe der Vor­aus­zah­lung kann im Ver­trag schrift­lich ver­ein­bart wer­den.
Anspruch auf Min­de­rung besteht nur im Fal­le einer rechts­kräf­ti­gen unbe­strit­te­nen For­de­rung.
Preis­pau­scha­lier­te Dienst­leis­tun­gen kön­nen i.d. Regel nicht im Preis gemin­dert wer­den. Wird eine Leis­tung der Hol­sing­Vi­tal GmbH nicht erbracht, wird von ihr ein gleich­wer­ti­ger Ersatz ange­bo­ten. Bei Aus­fall durch höhe­re Gewalt besteht die­ser Ersatz­an­spruch nicht.
Aus­ser­dem besteht auch bei einer Nicht­in­an­spruch­nah­me einer Leis­tung durch den Gast zu dem ver­ein­bar­ten Ter­min kein Ersatz­an­spruch oder Preisminderung.

4. Rück­tritt, Stor­nie­rung, Absa­ge, Fristwahrung 

4.1 The­ra­pieleis­tun­gen (pri­vat oder auf Rezept)

4.1.1 Absa­gen durch den Gast im Bereich der The­ra­pie haben min­des­tens 30 Stun­den vor The­ra­pie­be­ginn schrift­lich zu erfol­gen. Die Beweis­last der Ein­hal­tung die­ser Frist trägt der Gast.

4.1.2 Bei Nicht­ein­hal­tung die­ser Frist wird dem Gast die The­ra­pie gemäß der aktu­el­len Preis­lis­te in Rech­nung gestellt.

4.1.3 Erfolgt die Abrech­nung der The­ra­pie über ein Rezept mit einem Kos­ten­trä­ger (z.B. die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung) wird die aus­ge­fal­le­ne The­ra­pie nicht durch die Unter­schrift auf dem Rezept bestä­tigt, da die Hol­sing Vital GmbH nur tat­säch­lich erbrach­te Leis­tun­gen mit dem jewei­li­gen Kos­ten­trä­ger abrech­nen darf, son­dern der Gast trägt die Kos­ten die­ses The­ra­pie­aus­falls, wie unter 4.1.2) beschrieben.

4.2 Sta­tio­nä­re Leistungen

Rück­tritt oder Stor­nie­rung einer sta­tio­nä­ren Leis­tung sei­tens des Gas­tes sind der Kli­nik recht­zei­tig (14 Tage vor Anrei­se) mit­zu­tei­len. Andern­falls hat die Hol­sing­Vi­tal GmbH Anspruch auf eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung in Höhe von 85 % des Buchungspreises.

4.3 Rück­tritt durch die Hol­sing­Vi­tal GmbH

Die Hol­sing­Vi­tal GmbH ist berech­tigt, aus wich­ti­gem Grund vom Ver­trag zurückzutreten, 

  • falls höhe­re Gewalt die Erfül­lung des Ver­tra­ges ein­schränkt oder unmög­lich macht,
  • falls Pau­scha­len unter fal­schen Anga­ben gebucht werden,
  • falls die Haus­ord­nung miss­ach­tet wird,
  • falls die Hol­sing­Vi­tal GmbH begrün­de­ten Anlass hat, dass die Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen durch den Gast den rei­bungs­lo­sen Geschäfts­be­trieb, die Sicher­heit oder das Anse­hen der Kli­nik in der Öffent­lich­keit gefährdet,
  • falls die Hol­sing­Vi­tal GmbH von dem Umstand Kennt­nis erlangt, dass sich die Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se des Gas­tes nach Abschluss des Ver­tra­ges wesent­lich ver­schlech­tert haben oder ein Insol­venz­ver­fah­ren über das Ver­mö­gen des Gas­tes eröff­net wurde.
    1.  

5. An- und Abrei­se
Der Gast erwirbt kei­nen Anspruch auf die Bereit­stel­lung bestimm­ter Zim­mer, es sei denn, dies ist dem Gast schrift­lich bestä­tigt wor­den.
Gebuch­te Zim­mer ste­hen dem Gast am Anrei­se­tag ab 13.00 Uhr zur Ver­fü­gung.
Gebuch­te Zim­mer sind vom Gast bis spä­tes­tens 18.00 Uhr zu bezie­hen. Nach 18.00 Uhr hat die Hol­sing­Vi­tal GmbH das Recht, die Zim­mer ander­wei­tig zu ver­ge­ben.
Am ver­ein­bar­ten Abrei­se­tag sind die Zim­mer bis spä­tes­tens 9.00 Uhr geräumt zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die dar­über hin­aus genutz­te Zeit kann die Hol­sing­Vi­tal GmbH dem Gast in Rech­nung stellen.

6. Haftung/Verjährung
Stö­run­gen oder Män­gel an den Leis­tun­gen der Die Hol­sing­Vi­tal GmbH soll der Gast unver­züg­lich anzei­gen, dann kann die Kli­nik sich bemü­hen, Abhil­fe zu schaf­fen. Es tritt kein Anspruch auf Min­de­rung des ver­trag­li­chen Ent­gel­tes ein.
Die Die Hol­sing­Vi­tal GmbH haf­tet nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen aus der Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesund­heit.
Die Hol­sing­Vi­tal GmbH haf­tet für fahr­läs­sig ver­ur­sach­te sons­ti­ge Schä­den nur dann, wenn die­se auf Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht in einer den Ver­trags­zweck gefähr­den­den Wei­se zurück­zu­füh­ren sind.
Wer­den im Rah­men von Ange­bo­ten mit Pau­schal­prei­sen Leis­tun­gen nicht in Anspruch genom­men, besteht weder Anspruch auf Ersatz noch auf Preis­min­de­rung.
Der Gast hat die Mög­lich­keit, Geld oder Wert­ge­gen­stän­de zur Auf­be­wah­rung gegen Quit­tung zen­tral im Tre­sor ver­wah­ren zu las­sen. Die Hol­sing­Vi­tal GmbH emp­fiehlt, von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch zu machen. Haf­tungs­an­sprü­che bei Ver­lust ent­ste­hen in Höhe des Ver­si­che­rungs­schut­zes.  Für Wert­ge­gen­stän­de ist die Haf­tung auf einen Höchst­be­trag von 700,- € begrenzt.
Die Haf­tung ist ins­ge­samt aus­ge­schlos­sen, wenn der Ver­lust, die Zer­stö­rung oder die Beschä­di­gung von dem Gast, einer Begleit­per­son des Gas­tes oder einer Per­son, die den Gast besucht, oder durch die Beschaf­fen­heit der Sachen oder durch höhe­re Gewalt, ver­ur­sacht wird.
Für hin­ter­las­se­ne und/oder ver­ges­se­ne Gegen­stän­de besteht kei­ne Haf­tung.
Der Gast hat die Mög­lich­keit, sein mit­ge­brach­tes Fahr­rad in einem abschließ­ba­ren Schup­pen unter­zu­stel­len. Im Fal­le von Dieb­stahl oder Beschä­di­gung besteht kein Haf­tungs­an­spruch. Der Gast ist auf­ge­for­dert, einen evtl. bestehen­den eige­nen Ver­si­che­rungs­schutz zu nut­zen.
Nach­rich­ten, Post und Waren­sen­dun­gen für Gäs­te wer­den mit Sorg­falt behan­delt. Die Hol­sing­Vi­tal GmbH über­nimmt die Ver­tei­lung und Auf­be­wah­rung, sie ist berech­tigt, nach spä­tes­tens ein­mo­na­ti­ger Auf­be­wah­rungs­frist die vor­be­zeich­ne­ten Sachen dem ört­li­chen Fund­bü­ro zu über­ge­ben.
Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Gas­tes ver­jäh­ren spä­tes­tens zwei Jah­re nach dem Zeit­punkt, zu wel­chem der Gast Kennt­nis von dem Scha­den erlangt hat.

7. Schluss­be­stim­mun­gen
Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen erfor­dern die Schrift­form. Ein­sei­ti­ge Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen durch den Kunden/den Gast sind unwirk­sam.
Gerichts­stand ist der Sitz der Hol­sing­Vi­tal GmbH (Preus­sisch Olden­dorf / Lübb­ecke).
Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.Mazhh