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Abrech­nung

Sie kön­nen auf eige­ne Kos­ten zur Reha­bi­li­ta­ti­on fah­ren. Aber fast jeder hat einen Anspruch dar­auf, die Kos­ten für eine Reha­bi­li­ta­ti­on ganz oder teil­wei­se ersetzt zu bekommen.

Kos­ten­trä­ger

  • Deut­sche Rentenversicherung
  • Gesetz­li­che Krankenkasse
  • Gesetz­li­che Unfallversicherung
  • Kriegs­op­fer­ver­sor­gung
  • Sozi­al­äm­ter
  • Pri­vat­ver­si­che­rung (Ob die Kos­ten einer Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me bei einer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den oder nicht, hängt von den Ver­trags­kon­di­tio­nen ab. Bit­te klä­ren Sie dies vor­ab mit Ihrer pri­va­ten Krankenversicherung.)
  • Selbst­zah­ler (Sie kön­nen jeder­zeit Reha-Maß­nah­men nut­zen, wenn Sie die­se selbst­stän­dig bezahlen.)

Zuzah­lung

Die Kos­ten für Ihre Reha­bi­li­ta­ti­on über­nimmt der zustän­di­ge Kos­ten­trä­ger. Jedoch müs­sen Sie in den meis­ten Fäl­len eine Zuzah­lung leis­ten. Die­se beträgt maxi­mal 10,00 € pro Tag. Die kon­kre­te Zuzah­lung hängt in ers­ter Linie vom Kos­ten­trä­ger ab.

Ob Sie eine Zuzah­lung leis­ten müs­sen, kön­nen Sie bei Ihrer Ren­ten­ver­si­che­rung oder Kran­ken­ver­si­che­rung erfragen.

Über­sicht über Höhe und Dau­er der Zuzahlung

Abhän­gig vom Kos­ten­trä­ger und der Art der Behand­lung gel­ten fol­gen­de Beträge:

ACHTUNG: die ers­te Zei­le muss jeweils eine Spal­te nach links!!

ambu­lant

sta­tio­när

Anschluss­heil­be­hand­lung

Ren­ten­ver­si­che­rungkei­ne Zuzahlungmax. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahrmax. 10 Euro, max. 14 Tage im Jahr
Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rungmax. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahrmax. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahrmax. 10 Euro, max. 28 Tage im Jahr
Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rungje nach Tarifje nach Tarifje nach Tarif
Unfall­ver­si­che­rungkei­ne Zuzahlungkei­ne Zuzahlungkei­ne Zuzahlung

Befrei­ung von der Zuzahlung

Eine Befrei­ung von der Zuzah­lung kann beim jewei­li­gen Kos­ten­trä­ger bean­tragt werden.