
Abrechnung
Sie können auf eigene Kosten zur Rehabilitation fahren. Aber fast jeder hat einen Anspruch darauf, die Kosten für eine Rehabilitation ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen.
Kostenträger
- Deutsche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenkasse
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Kriegsopferversorgung
- Sozialämter
- Privatversicherung (Ob die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme bei einer privaten Krankenversicherung übernommen werden oder nicht, hängt von den Vertragskonditionen ab. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung.)
- Selbstzahler (Sie können jederzeit Reha-Maßnahmen nutzen, wenn Sie diese selbstständig bezahlen.)
Zuzahlung
Die Kosten für Ihre Rehabilitation übernimmt der zuständige Kostenträger. Jedoch müssen Sie in den meisten Fällen eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt maximal 10,00 € pro Tag. Die konkrete Zuzahlung hängt in erster Linie vom Kostenträger ab.
Ob Sie eine Zuzahlung leisten müssen, können Sie bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenversicherung erfragen.
Übersicht über Höhe und Dauer der Zuzahlung
Abhängig vom Kostenträger und der Art der Behandlung gelten folgende Beträge:
ACHTUNG: die erste Zeile muss jeweils eine Spalte nach links!!
ambulant | stationär | Anschlussheilbehandlung | |
Rentenversicherung | keine Zuzahlung | max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr | max. 10 Euro, max. 14 Tage im Jahr |
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Gesetzliche Krankenversicherung | max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr | max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr | max. 10 Euro, max. 28 Tage im Jahr |
Private Krankenversicherung | je nach Tarif | je nach Tarif | je nach Tarif |
Unfallversicherung | keine Zuzahlung | keine Zuzahlung | keine Zuzahlung |
Befreiung von der Zuzahlung
Eine Befreiung von der Zuzahlung kann beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.